Neuseeländische Unternehmen sind verpflichtet, Jahresabschlüsse beim Companies Office of New Zealand einzureichen.
Neuseeländische Unternehmen sind verpflichtet, eine jährliche Hauptversammlung abzuhalten und genaue Aufzeichnungen über ihre Versammlungen und Beschlüsse zu führen.
Neuseeländische Unternehmen sind verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter zu ernennen und einen eingetragenen Firmensitz in Neuseeland zu unterhalten.